Die aktuelle Debatte um die Aufnahme von Frauen in die Kirmesgesellschaft Hachenburg zeigt deutlich, dass Gleichberechtigung auch im Jahr 2026 noch keine Selbstverständlichkeit ist: Trotz intensiver Diskussionen scheiterte der Vorstoß einiger Mitglieder der Kirmesgesellschaft Hachenburg, Frauen im Verein aufzunehmen, an einer erforderlichen 2/3 Mehrheit, was vielerorts auf Unverständnis stößt.
Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ist diese Entscheidung nicht mehr zeitgemäß. In einer offenen und demokratischen Gesellschaft darf die Teilhabe an kulturellen und sozialen Gemeinschaften nicht vom Geschlecht abhängig gemacht werden. Gerade lokale Traditionen leben davon, dass sie sich weiterentwickeln und alle Menschen einbeziehen.
In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass in der Bevölkerung, insbesondere bei vielen engagierten Frauen bzw. FLINTA*, ein klarer Wunsch nach Veränderung besteht. Entsprechende Initiativen und Petitionen finden breite Unterstützung – zu Recht: Personen aufgrund ihres Geschlechts von solchen Vereinsaktivitäten auszuschließen verletzt grundlegende Prinzipien der Gleichberechtigung. Hinzu kommt ein wichtiger historischer Aspekt: Recherchen zur Geschichte der Hachenburger Kirmes legen nahe, dass Frauen in früheren Zeiten durchaus Teil des Kirmeslebens waren. Tradition wird daher häufig selektiv interpretiert und darf kein Argument sein, um heutige Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.
Für uns vom Hachenburger Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen steht fest: Die Öffnung der Kirmesgesellschaft für Frauen ist kein Angriff auf Tradition, sondern ihre zeitgemäße Weiterentwicklung. Gleichberechtigung, Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind Werte, die auch im Vereinsleben sichtbar werden müssen.
Wir rufen die Verantwortlichen der Kirmesgesellschaft dazu auf, den Dialog fortzuführen und die Zeichen der Zeit zu erkennen. Eine für alle Menschen geöffnete Kirmesgesellschaft wäre ein starkes Signal für Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit der Region.
[Anmerkung: Wir verwenden hier die Bezeichnung Frauen, da sie auch im aktuellen öffentlichen Diskurs zur KG-Satzungsänderung vorrangig genutzt wird. Gleichzeitig möchten wir ausdrücklich betonen, dass sich unser Verständnis von Gleichberechtigung und Teilhabe auf alle FLINTA*-Personen bezieht (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans- und agender Personen). Diese sind gleichermaßen mitgemeint in Sachen Zugang und Beteiligung.]